in einer Versammlunsggstätte ist ein Raum für Zentralbatterien (18 Bleiakkus) für die Sicherheitsstromversorgung.
Wie würdet Ihr den § 7 (3) verstehen?
muß die Schwelle an der Türe so hoch sein, daß die gesamte Batteriesäure aller Akkus zurückgehalten werden kann, oder reicht eine kleinere Schwelle die die Säure einzelner auslaufender Akkus aufnehmen kann?
Die vorhandene Schwelle hat nur ca 2 cm; bei ca 4 m? ergiebt dies ein Fassungsvermögen von 80 l.